====== Zweitverwertungsrecht ====== Eine wunderbar kurze und verständliche Handreichung für die Anwendung des neuen Zweitverwertungsrechtes wissenschaftlicher Publikationen für die Autoren hat Thomas Hartmann erstellt. Zu finden ist sie [[http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Hartmann-OA-Tage2013-HandoutZweitverwertungsrecht.pdf|hier]] als PDF. Da das Zweitverwertungsrecht in der Praxis erst ab dem 01.01.2015 greifen wird, ist zu empfehlen, die SHERPA/RoMEO-Datenbank zu nutzen. Diese Datenbank gibt Auskunft darüber, was welche Verlage im Hinblick auf die Selbstarchivierung wissenschaftlicher Publikationen gestatten: [[http://open-access.net/?id=265]] In vielen Fällen ist es möglich Publikationen bereits sechs Monate nach Erscheinen auf Repositorien frei zugänglich zu machen. Außerdem kann bei vertieftem Interesse [[http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme-BMJ-UrhG_2013-3-15-def1.pdf|hier]] noch die Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht vom 20. Februar 2013 eingesehen werden, die bereits während des Gesetzgebungsverfahrens abgegeben wurde. (Via Inetbib-Mailingliste) {{tag>Urheberrecht Wissenschaft}} ~~DISCUSSION~~