Matthias Schwartz: Das kosmische Zeitalter reloaded. ZUR RENAISSANCE DER MENSCHLICHEN RAUMFAHRT IN RUSSLAND

Als 2011 der 50. Jahrestag von Juri Gagarins Weltraumflug vom 12. April 1961 gefeiert wurde, fiel der »hohe Grad der Ratlosigkeit« auf, der bei den Feierlichkeiten rund um den Globus vorherrschte. Zwar gab es eine Vielzahl von Veranstaltungen, Ausstellungen und anderen medialen Events, doch sei das Gedenken, bei dem »unterschiedliche Sinngebungen und Politisierungen« sich kreuzten, insgesamt eher ungeordnet und gedankenlos verlaufen.[1] Seither ist einiges passiert, vor allem bei den alten Konkurrenten des Wettlaufs im All und der aufstrebenden Industriemacht China. Die Volksrepublik hat erfolgreich ihr eigenes Weltraumprogramm mit bemannten und unbemannten Flügen sowie einer eigenen Raumstation aufgelegt, und in den USA entfalten die NASA mit ihren Marsmobilen und Privatunternehmen wie SpaceX des Elektroautobauers Elon Musk wieder stärkere Aktivitäten. Selbst Russland hat sich nach dem »verkorksten Gagarin-Jahr«[2] 2011 wieder ambitioniertere Ziele gesetzt. Juri Gagarin als Kulturheros und Erinnerungsfigur[3] kommt dabei eine zentrale, symbolträchtige Rolle zu, wie ein Blick auf das Gedenken an Gagarins Pionierleistung zum 60. Jubiläum im vergangenen Jahr zeigt. „Matthias Schwartz: Das kosmische Zeitalter reloaded. ZUR RENAISSANCE DER MENSCHLICHEN RAUMFAHRT IN RUSSLAND“ weiterlesen

Stefan Willer: Zum »Europäischen Jahr des Kulturerbes« (II): DIE GRENZEN DES IMPERIUMS

Im World-Heritage-Programm der Unesco sollen die als schützenswert hervorgehobenen Monumente, Naturschönheiten oder auch kulturellen Praktiken exemplarisch für das Welterbe der Menschheit insgesamt stehen.[1] Wie aber wird deren Beispielhaftigkeit begründet? Und wie funktioniert die kulturelle Kanonbildung im Einzelfall? „Stefan Willer: Zum »Europäischen Jahr des Kulturerbes« (II): DIE GRENZEN DES IMPERIUMS“ weiterlesen

Stefan Willer: Zum »Europäischen Jahr des Kulturerbes« (I): KULTUR ALS ERBE

2018 ist das »Europäische Jahr des Kulturerbes«. Mit dem Begriff ›Kulturerbe‹ bezeichnet die Europäische Kommission »kulturelle und kreative Ressourcen materieller oder immaterieller Art, deren Wert für die Gesellschaft öffentlich anerkannt wurde, damit sie für künftige Generationen bewahrt werden.« Damit wird einmal mehr ein Verständnis von kulturellem Erbe bekräftigt, das mit der am 16. November 1972 verabschiedeten World-Heritage-Konvention der Unesco international verbindlich wurde. Darin verpflichtet sich jeder Unterzeichnerstaat zu »Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen […] Kultur- und Naturerbes« sowie zu dessen »Weitergabe an künftige Generationen« (Artikel 4). „Stefan Willer: Zum »Europäischen Jahr des Kulturerbes« (I): KULTUR ALS ERBE“ weiterlesen