Eva Geulen: GEHEIMNIS GUTACHTEN (MIT HINWEISEN)

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Es ist nicht absehbar, was die Corona-Krise einmal alles zu verantworten haben wird. Zu den Dingen, von denen man behauptet, dass sie ›nicht mehr so sein werden wie vorher‹, könnte die Präsenzlehre an den Universitäten gehören. Gemessen an anderen Vorstellungen, wie etwa dem vorbeugenden Einsatz biometrischer Überwachung aller, wäre das ein kleineres Übel. Hier wie dort gilt jedoch: Sind bestimmte Praktiken erst einmal, sei es auch temporär und zwangsweise, eingeführt, dann kann daraus rasch Alltag werden.[1] Die universitäre Lehre betreffend wäre es dann vorbei mit dem, was Heidegger einmal raunend das »Geheimnis des Seminars«[2] genannt hat.

Die US-amerikanischen Universitäten haben mit den als Marketinginstrument eingesetzten und kommerziell sehr erfolgreichen MOOC-Vorlesungen (Massive Open Online Course) schon länger experimentiert. Hierzulande hat die Fernuniversität Hagen erfolgreich gezeigt, dass Studieren und Lehren auch ›remote‹ möglich sind. Wahrscheinlich beschleunigen die Umstände also bloß eine Entwicklung, die sich schon länger angebahnt hat und überdies auch positive Effekte haben könnte.[3] Denn die technischen Optionen eröffnen neue Möglichkeiten der ›flachen‹, enthierarchisierten Kollaboration und Kommunikation, die nicht nur die Wissenschaft in ihrem E-Mail-Twitter-Facebook-PowerPoint- und PDF-Alltag längst pflegt.[4] Das ominöse »Geheimnis des Seminars« ist wahrscheinlich auch nur ein Element der Auratisierungsmachinationen des akademischen Betriebs, in dem sich Reste charismatischer Herrschaft hartnäckig erhalten haben. Wer mehr darüber wissen möchte, lese das wunderbare Buch von William Clark, das Kuriosa aus der Geschichte der europäischen Universitäten versammelt.[5] Seine Pointe ist, dass es gerade die charismatischen Momente waren, die der modernen Forschungsuniversität zum Durchbruch verhalfen.

Vielleicht ist der gegenwärtige Ausnahmezustand ein guter Zeitpunkt, sich ein paar Gedanken über eine wissenschaftliche Routine zu machen, die immer schon jenseits von Präsenz und Kontakt ablief: das Gutachten. Während ›das öffentliche Leben zum Erliegen kommt‹, der Terminkalender sich leert, weil die vielen Treffen auf einmal doch verzichtbar sind, reißt der Fluss der Gutachten auch in der großen Verlangsamung nicht ab. Und wer glaubt, das sei so, weil an Gutachten eben keine Leben hingen, der irrt. Das Überleben der Begutachteten hängt im wissenschaftlichen Betrieb immer auch an Gutachten.

Wer braucht Gutachten in den Geistes- und Kulturwissenschaften? In unserem evaluierungsbesessenen Betrieb eigentlich jeder und jede sofort und zunehmend für alles.[6] Die Studierenden brauchen Gutachten ihrer Abschlussarbeiten im BA und MA. Recht besehen brauchen sie auch eine Art Mini-Gutachten für jede abgeschlossene Hausarbeit. Das heißt dann aber nicht Gutachten, sondern Feedback. Ob man das als Dozentin im erwarteten Umfang liefert, wird in der Lehrevaluation festgestellt, die kein Gutachten im klassischen Sinne (nämlich ›frei formuliert‹) ist, sondern meistens eine quantitative Abfrage. Diese Statistiken gehen in der Regel bei Beförderungs- und Entfristungsfragen in eine förmliche Begutachtung der Qualität der Lehre ein.

Hinzu tritt, was sich unter ›Forschungsgutachten‹[7] zusammenfassen lässt. Es ist ziemlich viel: Gutachten zu Qualifikationsschriften, also zu Dissertationen (im Schnitt acht bis zwölf Seiten Umfang), zu Habilitationsschriften (unter zehn Seiten geht da eigentlich nichts, an den meisten Unis werden in der Regel fünf Gutachten eingeholt, ergibt mindestens 50 Seiten Gutachten pro Arbeit). Zweitgutachten bleiben jetzt einmal ebenso beiseite wie Drittgutachten, die meistens fällig werden, wenn zwei Gutachtende in der Einschätzung einer Qualifikationsschrift stark voneinander abweichen. Und natürlich braucht man Gutachten für alle Preise und Nominierungen. Zu den Forschungsgutachten gehört außerdem die Begutachtung der Projekte von Promovierenden und Postdocs, die bei Stiftungen und anderen Forschungsfördereinrichtungen Fördergelder beantragen.

Hinzu tritt die Begutachtung von Verbünden wie Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs oder Exzellenzclustern. Da geht es um Personengruppen zwischen acht und 200, deren Existenz bis zu vierzehn Jahre auch von diesen Gutachten abhängt. Die hier fälligen Gutachten gelten als ›Vorbegutachtungen‹, auf die dann im günstigsten Fall eine Vor-Ort-Begehung folgt. Die Begehung ist das Gutachten im Ausnahmefall des Präsenzmodus. Aber natürlich sind die Einschätzungen der Begehungskommission vor Ort anschließend in einem schriftlichen Gutachten zusammenzufassen, das dann in die abschließende Begutachtung und die Entscheidung einfließt. Man kann sich vorstellen, was im Zusammenhang mit der jüngeren Exzellenzstrategie an Gutachten und Gutachten über Gutachten produziert worden ist. Dort trat übrigens ein Notstand ein, weil viele potentielle Gutachterinnen als Antragstellerinnen befangen waren und deshalb nicht selbst gutachten durften.

Und dann gibt es noch die bei jeder Berufung an eine Universität erforderlichen auswärtigen vergleichenden Gutachten, in denen bis zu vier Personen ›nach Aktenlage‹ (also nur nach Maßgabe der vorgelegten Dokumente, einschließlich zur Verfügung gestellter Gutachten zur Lehre) zu beurteilen sind und ein Listenvorschlag zu machen ist. Freilich können sich Berufungskommissionen über die Einschätzungen der Gutachtenden hinwegsetzen, aber das hat Komplikationen in den Gremien zur Folge, der Fakultät, dem universitären Senat und der berufenden Instanz. Um den Sachverhalt anekdotisch zu illustrieren: Ich bin nicht die einzige, deren Gutachtenprosa, in Manuskriptseiten gerechnet, mit den eigenen wissenschaftlichen Publikationen konkurriert. Wie viele Gutachten ich im Laufe der Jahrzehnte gelesen habe, weiß ich nicht, aber wohl, dass ich mich über sehr viele geärgert habe. Deshalb bin ich dazu übergegangen, Gutachten, wann immer möglich, zuletzt zu lesen – und hoffe widersinnig darauf, dass die Kollegen von mir verfasste Gutachten nicht so schnöde behandeln.

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Die Effekte des astronomischen Anwachsens der Gutachten in einem immer mehr auf Evaluierung setzenden Betrieb vorläufig einmal beiseitegelassen, sind zwei Dinge bemerkenswert:

1. Für alles im Wissenschaftsbetrieb innerhalb und außerhalb der Universität gibt es Instruktionen, Anleitungen, Weiterbildungen, Coachings, Handbücher und Ratgeber. Aber wie man ein Gutachten anfertigt, das – mit Verlaub – sagt einem kein Schwein! Stattdessen wird in jüngerer Zeit (bei der Begutachtung von Gutachten) abgefragt, ob es sich um ein ›aussagefähiges‹ handelt oder nicht. Darunter versteht man offenbar etwas, das weder Lobhudelei noch Schmähung ist. Aber wie man ein ›aussagefähiges‹ Gutachten erkennt oder ein solches verfasst, darüber ist nichts zu erfahren: Sapienti sat. Und damit ist man auch schon bei der zweiten Besonderheit.

2. Gutachten sind Geheimkommunikationen unter Eingeweihten. Bei den Gutachten für Qualifikationsschriften ist nicht einmal vorgesehen, dass sie an deren Verfasser weitergleitet werden – nach abgeschlossenem Verfahren, versteht sich! Obwohl eine Disputatio doch viel anregender und fruchtbarer wäre, wenn die Kandidatin Lob und Einwände der Gutachten bereits kennen würde. Bei Forschungsgutachten und Peer-Reviews erhalten die Bewerberinnen vielleicht anonymisierte Kurzfassungen. Es ist jedenfalls immer ein winziger Kreis, den diese in rauen Mengen produzierte Textsorte überhaupt erreicht. Alle Gutachten landen rasch in der Tonne bzw. in den Archiven der Institutionen, denn die müssen die amtlichen Dokumente ziemlich lange aufbewahren. Ans Licht einer Öffentlichkeit gelangen sie nur, wenn sich nach der jahrzehntelangen Sperrfrist jemand wissenschaftshistorisch und fachgeschichtlich für einen Vorgang interessiert. Die Veröffentlichung der elf Gutachten zu Friedrich Kittlers umstrittener Habilitationsschrift zu den »Aufschreibesystemen« ist so ein Fall.[8] Mit großer Verspätung und nur ausnahmsweise enthüllt sich da nicht bloß, dass Gutachten im Wissenschaftsbetrieb über berufliche Existenzen tatsächlich (mit‑)entscheiden, sondern dass sie trotz ihrer rasanten Zunahme Unersetzliches leisten können im Widerspiel von Selbstreproduktion und Transformation ganzer Fächer. Bei der Lektüre von Manfred Schneiders Gutachten über Hans Martin Gaugers Gutachten wird einem das schlagartig deutlich.

Die beiden Besonderheiten der Gutachtenkultur verdanken sich demselben Umstand: Das geisteswissenschaftliche Gutachten ist in all seinen Varianten, vom Referenzschreiben für eine Person (im Englischen letter of recommendation) bis zum anonymen Gutachten eines Verbundprojektes, stets ein Hybrid aus Patronage und Sachverständigen- bzw. Expertenmeinung. Dabei gibt es auf Sender- und Empfängerseite unausgesprochene Erwartungshaltungen, Usancen und Codes, die die Vergleichbarkeit von Gutachten so sichern sollen, dass sie eine Entscheidungshilfe darstellen. Jede Arbeitgeberin weiß bei der Lektüre eines Arbeitszeugnisses um die feinen Unterschiede zwischen ›zur Zufriedenheit‹, ›zur vollen Zufriedenheit‹ und ›zur vollsten Zufriedenheit‹. Beim akademischen Gutachten in den Geisteswissenschaften ist das im Prinzip ähnlich. Dass die Codes dort jedoch sehr viel weniger formalisiert und nicht generalisierbar sind, ruft die Gutachtenhermeneutik auf den Plan. Die kann die unterschiedlichen Konventionen – von Fach zu Fach, Land zu Land, Person zu Person – aber nur sehr bedingt in Rechnung stellen, weil niemand diesen Überblick haben kann.

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Soweit das geisteswissenschaftliche Gutachten an der Idee des Sachverständigengutachtens ausgerichtet ist, sorgt der Expertenstatus der Gutachtenden für dessen Gewicht und Relevanz. Alle Beteiligten einigen sich auf die Illusion, dass der Experte eben mehr weiß, klarer sieht und mehr überblickt als der Begutachtete. Natürlich wissen alle, dass auch bei naturwissenschaftlichen oder juristischen Gutachten ein subjektiver Standpunkt oder mindestens ein Interesse der Argumentation die Wege weist. Darauf reagieren insbesondere geisteswissenschaftliche Gutachten mit nervöser Überkompensation: Je unsicherer der Grund ist, auf dem sie stehen, desto objektivistischer gerieren sie sich. Und in den historisch-hermeneutischen Fächern, die ihre Gegenstände nicht haben, sondern je neu konstituieren müssen, gibt es nun einmal keinen festen Grund. Das kann aber auch einen anderen Effekt zur Folge haben. Weil unsere Fächer keine unbestreitbaren Fundamentalartikel kennen und Kritik zum geisteswissenschaftlichen Selbstverständnis gehört, tun sich manche mit dem Befürworten und Gutheißen von Haus aus schwer. In Verfahren wie denen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, wo verschiedene Verbundforschungsprojekte über Fächergrenzen hinweg vergleichend beurteilt werden, kann das einen strategischen Nachteil gegenüber den Naturwissenschaften bedeuten, deren Vertreterinnen möglicherweise solidarischer sind, jedenfalls zu eindeutigen Aussagen neigen.

Die beim Expertengutachten rituell verschattete Subjektivität rückt mit der Dimension der Patronage in den Vordergrund. Das kulturelle Kapital steckt hier im Ansehen der gutachtenden Person. Seit der Antike gibt es die Gattung der Empfehlungsschreiben (litterae commendaticiae), bei der Personen Dritten Zugang zu bestimmten Personen oder Aufnahme in gewisse Kreisen zu verschaffen suchen.[9] Und noch bis vor kurzem verlief die Besetzung von Professuren nach einem Patronageprinzip, das auch dynastische Aspekte einschließen konnte (der ›Nachwuchs‹ der Ordinarien verteilte sich auf die frei werdenden Professuren). Ein neoliberales Wettbewerbsprinzip hat diesem Betrieb die alten Zöpfe abgeschnitten. Paradoxerweise hat die demokratisierende Umstellung auf Evaluationen und Gutachten der Patronage aber zu ihrem Überleben als Cliquenwirtschaft oder Kartell verholfen. Dass wer viel begutachtet wird, auch selbst zunehmend als Gutachterin gefragt ist, kann zur Grundlage von Tauschaktionen vor allem im Drittmittelbereich und bei Nominierungen werden: Nominierst du mich für dieses, nominiere ich dich für jenes, empfiehlst du mich hier, empfehle ich dich dort. (In Parenthese und apropos Patronage: Als ich mir auf einer Gutachtersitzung, in der es um Strategien zur Erhöhung der Nominierungsquote von Frauen ging, die Bemerkung erlaubte, dass mir solche Absprachen unter Frauen nicht bekannt seien, entgegnete ein Kollege, die Frauen müsse man eben ›zum Jagen tragen‹.)

Vielleicht kann man darauf vertrauen, dass diejenigen Organisationen, die mit sehr vielen Gutachten zu tun haben, mit der Zeit auf solche Muster aufmerksam werden. Aber gesichert ist das nicht. Und deshalb bleibt es dabei, dass die beiden Stränge des Gutachtenwesens – Expertenkultur und Patronage – auch und gerade in unserem hyperaktiven Evaluierungsbetrieb nicht zu entwirren sind. Da die immer größere Anzahl von Gutachten (übrigens proportional dazu häufig auch ihr Umfang) im Zuge der steigenden Bedeutung der Drittmitteleinwerbung angesichts unterfinanzierter Universitäten bekanntlich die Kernaufgaben der Wissenschaft an den Rand drängt und die Kontingenzen verschärft, deren man Herr zu werden versucht, sollte man diese verworrene und anfällige Praxis mindestens in einigen Bereichen entweder ganz abschaffen – die VolkswagenStiftung hat bereits ein Programm, in dem das Los über die Förderung mitentscheidet – oder sie, pragmatisch, mit dem geringsten Aufwand nebenher betreiben, »wie man in fremden Tempeln etwa kniet« (Grillparzer).

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Ein quasi flächendeckender Verzicht auf Gutachten aber wäre in seinen Konsequenzen wohl noch fataler als die bisherige Praxis einschließlich ihrer Auswüchse und Probleme. Das Gutachten ist ein unverzichtbares Medium der Selbstverständigung und Selbstveränderung unserer Wissenschaften. Seine Glaubwürdigkeit hängt vom Vertrauen ab – aber gerade nicht vom Vertrauen in die involvierten Personen, sondern vom Vertrauen in das Institut des Gutachtens. Kantisch und mit Vaihinger formuliert: Man muss so gutachten, als ob eine Beurteilung in dieser Form möglich sei.

Die dafür erforderliche Urteilskraft könnte sich an den Besonderheiten des ästhetischen Urteils bei Kant orientieren. Während die bestimmende Urteilskraft das Besondere unter das Allgemeine subsumiert, ist es die (man könnte sagen: unendliche) Aufgabe der reflektierenden Urteilskraft, das Allgemeine zum Besonderen zu finden. Weil dem Geschmacksurteil weder ein subjektiver noch ein objektiver Zweck zugrunde gelegt werden kann, hat es nur die Form der Zweckmäßigkeit und kann seinen Anspruch auf Allgemeinheit nur subjektiv vorbringen, kann ihn den anderen nur ansinnen, aber nicht aufzwingen. Ob man bei dieser Urteilspraxis eher erzählend verfährt, wie in vielen US-amerikanischen Gutachten üblich, oder eher objektivistisch und ›nach Aktenlage‹, ob man die personalen und individuellen Aspekte stark macht oder den Sachverstand, spielt keine große Rolle. Es sind kulturell bedingte Unterschiede, wie es ja auch verschiedene Geschmacksurteile über das Schöne gibt, die aber die Struktur dieses Typus von Urteil nicht tangieren.

Obwohl geübte Gutachtenleserinnen in allen ›aussagefähigen‹ Gutachten genau diese Urteilsstruktur wiedererkennen, kann man kaum verlangen, dass sich der potentielle Gutachter erst einmal in Kants dritte Kritik vertieft. Aber vielleicht lässt sich das Wesentliche doch ins Pragmatische übersetzen. Regeln kann es keine geben, aber ›Hinweise für Gutachter‹.

Wenn es nicht darum geht, ein Partikulares unter ein Allgemeines zu subsumieren, dann erübrigen sich alle quantifizierenden Angaben: Wie viele Bücher, Aufsätze etc. es sind, kann jeder und jede den Unterlagen entnehmen. Relevant wird es nur bei vergleichenden Gutachten, und auch da eigentlich nur, wenn sich Diskrepanzen ergeben, die aber vom Gutachtenden im Gutachten erst aussagefähig gemacht werden müssen. Das Gleiche gilt für die vor allem in der Begutachtung von Qualifikationsschriften grassierende Unsitte der ausführlichen, sich kapitelweise vorarbeitenden Paraphrase. Damit wird zwar das übliche Seitensoll erfüllt, doch Urteilskraft bewährt sich so nicht.

Worauf es ankommt, ist der andere Blick. Die Gutachterin ist in der Pflicht, eine Perspektive auf die zu begutachtende Arbeit (das Projekt oder den Aufsatz) zu gewinnen, die nicht diejenige ihres Verfassers ist. Dabei handelt es sich weder um einen Sachverständigenblick, der ein größeres Feld übersieht (Expertenlogik), noch um den des wohlwollenden (oder missgünstigen) Gönners (Patronage). Dieser andere Blick wird dadurch möglich, dass man unter den Voraussetzungen der jeweiligen Arbeit (des Aufsatzes, des Projekts etc.) möglichst weit mitgeht, also gerade nicht von außen urteilt, sondern erst einmal das nachvollzieht, was Adorno in anderem Zusammenhang und auch an Kunstwerke denkend die »Logik ihres Produziertseins« nannte.[10] Auch wissenschaftliche Werke haben eine Logik ihres Produziertseins. Dann gehört aber zu den Voraussetzungen eines aussagefähigen Gutachtens auch die Bereitschaft, das zu Begutachtende als Herausforderung zu begreifen: Im nachvollziehenden Mitdenken weiterdenkend, sind auch die eigenen Prämissen zu durchdenken. Wenn es gut geht, wirklich gut geht, ändern sich in diesem Prozess der Gegenstand der Begutachtung und der Gutachtende selbst. Und dann erfüllt das Gutachten seine doppelte Funktion als Gatekeeper- und Transformationsinstanz im Wissenschaftsbetrieb.

Jedes Gutachten ist immer auch eine Gelegenheit, etwas Neues kennenzulernen. Schon deshalb und also aus einem gewissen Eigennutz heraus sollte die Geheimkommunikation der Gutachten als integraler Bestandteil des Lehrens und Forschens und d. h. auch der permanenten Auseinandersetzung mit einem sich stetig wandelnden Fach gelten. Aber wo und wie kann man das in systematisch begründeter Ermangelung von Regeln erlernen? Eigentlich schon in und an jeder Hausarbeit! Oder in der Ausübung einer anderen unterschätzten und marginalisierten wissenschaftlichen Routine: der Rezension. Rezensions- und Gutachtenwesen sind mit denselben Problemen und Chancen behaftet.

Mein Vertrauen in die Dauerpräsenz des Gutachtens ist etwas erschüttert worden, seit die FAZIT-STIFTUNG jüngst bekannt gab, dass sie vorläufig über gar keine Anträge mehr entscheiden wird, weil die Konsequenzen der Corona-Krise für ihre Ressourcen derzeit nicht absehbar seien. Ob verschärfte Verteilungskämpfe dem Gutachten zu mehr Glaubwürdigkeit verhelfen, darf bezweifelt werden. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass die Prosa noch blumiger (oder gehässiger), der Umfang und die Mengen noch größer werden und das Vertrauen in diese Gattung weiter abnimmt. Das entscheidet sich jedoch an jedem einzelnen Gutachten aufs Neue.

[1] Zu den rechtlichen Implikationen vgl. Florian Meinel/Christoph Möllers: »Eine Pandemie ist kein Krieg«, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.3.2020.

[2] Martin Heidegger: Seminare (GA 15), Frankfurt a. M. 1986, S. 287.

[3] Vgl. Matthias Buschmeier/Kai Kauffmann: »Ungeübt in der digitalen Lehre«, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2.4.2020.

[4] Vgl. Pola Groß/Hanna Hamel: »Neue Nachbarschaften? Stil und Social Media in der Gegenwartsliteratur«, in: ZfL BLOG, 18.3.2020.

[5] William Clark: Academic Charisma and the Origins of the Research University, Chicago 2006.

[6] Vgl. Margit Osterloh/Bruno S. Frey: »Würfeln in der Wissenschaft? Über die Verbindung von Expertenurteilen und Zufall«, in: Forschung & Lehre 23/2 (2016), S. 134–135.

[7] So die Bezeichnung der Leibniz-Gemeinschaft in der Datenabfrage ihrer Mitgliederinstitute.

[8] Ute Holl/Claus Pias (Hg.): »Aufschreibesysteme 1980/2010. In memoriam Friedrich Kittler (1943–2011)«, in: Zeitschrift für Medienwissenschaft 6/1 (2012), S. 114–192. Zur Diskussion vgl. Claudia Liebrand: »Strong readings, Paranoia und Kittlers Habilitationsverfahren. Prolegomena einer Fallstudie«, in: dies./Rainer J. Kaus (Hg.): Interpretieren nach den »turns«. Literaturtheoretische Revisionen, Bielefeld 2014, S. 217–238.

[9] Vgl. Suzanne Marchand: »Letters of Rec: An Ancient Genre in Need of a Modern Upgrade«, in: Perspectives on History, 4.9.2018.

[10] Theodor W. Adorno: »Valérys Abweichungen«, in: Noten zur Literatur (GS 11), Frankfurt a. M. 1974, S. 158–202, hier S. 159.

Die Literaturwissenschaftlerin Eva Geulen ist die Direktorin des ZfL.

 

VORGESCHLAGENE ZITIERWEISE: Eva Geulen: Geheimnis Gutachten (mit Hinweisen), in: ZfL BLOG, 7.4.2020, [https://www.zflprojekte.de/zfl-blog/2020/04/07/eva-geulen-geheimnis-gutachten-mit-hinweisen/].
DOI: https://doi.org/10.13151/zfl-blog/20200407-01

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